AGB


I. Allgemeines

1. Allen Angeboten, Lieferungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
zugrunde.
Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers
werden ausdrücklich nicht anerkannt.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Unsere Reisenden und Vertreter sind nicht abschlussberechtigt. An sie erteilte Aufträge bedürfen zur Wirksamkeit unserer
Bestätigung in Textform.
4. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn sie eine Bestellung aufgeben, schicken wir Ihnen eine Nachricht, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail oder einer Nachricht in Ihrem Kundenkonto bestätigen.
5. Wir behalten uns geringfügige Abweichungen in Qualität, Ausführung und Menge der Ware vor, soweit diese Änderungen rohstoffmarktbedingt oder aus technischen Gründen veranlasst und dem Käufers zumutbar sind.
6. Für Bestätigungen von Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, dass die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendwelcher Art, insbesondere Störungen im eigenen Betriebsablauf oder bei den Zulieferern, behördlichen Maßnahmen, Rohstoffmangel sowie unvorhersehbaren Transportproblemen behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so sind wir nach unserer Wahl zu einem
Aufschub, zu einer Einschränkung der Lieferung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zukauf fremder Ware ist für diesen Fall
einverständlich ausgeschlossen. Der Käufer kann unter vorgenannten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor
eine ausreichende Möglichkeit zur Nachlieferung gestellt hat.
7. Die Ware läuft auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Weisung des Käufers versichern wir die Ware nicht gegen Transportschäden. Es bleibt uns ohne Obligo die Bestimmung der Transportperson, der Transportwege und der Transportart für diesen Fall vorbehalten.
8. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie
Bezug genommen wird, wenn sie bei einem früheren Auftrag von den Partnern vereinbart wurden.

II. Lieferung

1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, ggf. rechtzeitige Materialbeistellungen und vereinbarter Anzahlungen.
2. Vereinbarte Lieferfristen werden von uns nach Möglichkeiten eingehalten. Für uns verbindlich sind Lieferfristen nur dann, wenn sie
ausdrücklich in Textform bestätigt sind. Ca.-Angaben bei Lieferfristen sind keine verbindlichen Fristvereinbarungen, sondern Angaben eines möglichen Liefertermins, um den wir bemüht sind.
3. Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten, kann der Käufer in Textform eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.
4. Ist bei Abruf- (Rahmen-) Verträgen kein Endtermin vereinbart, bis zu dem die gesamte Liefermenge abgerufen sein muss, so ist die gesamte Bestellung spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsschluss abzurufen.
5. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch ein halb von Hundert des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Nach angemessener Nachfristsetzung sind wir berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen. Andere gesetzliche Rechte bleiben aufrechterhalten.
6. Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig, wenn wir ein berechtigtes Interesse daran haben und diese für den Käufer zumutbar sind.

III. Kaufpreis/Versandkosten

1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Fracht und Verpackung zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für die vereinbarte Menge nach Stückzahl, Maß oder Gewicht.
2. Erfolgt die Lieferung vertragsgemäß mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so sind, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, die am Tage der Lieferung von uns allgemein berechneten Preise vom Käufer zu bezahlen. Bei Dauerschuld-Verhältnissen (Abruf-Aufträge) erfolgt die Berechnung jeweils zu den am Tage der Lieferung von uns allgemein berechneten Preisen.
3. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, können die Preise auch vor Ablauf der 4-Monats-Frist angemessen angepasst werden, wenn bei den Vorlieferanten in dieser Zeit die Preise erhöht werden und dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt war. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Kaufpreisforderungen aufrechnen.
4. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
5. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nicht zu, es sei denn, seine Gegenforderung ist rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

IV. Gewährleistung

1. Unsere Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass unsere Ware den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Auftrages entspricht. Zugesichert wird lediglich durchschnittliche Art und Güte. Ein Anspruch von Gewährleistung geht verloren, wenn die der Ware beigefügte Gebrauchsanleitung nicht beachtet wird, keine fachgerechte Verarbeitung beim Käufer stattfindet sowie die Ware mangelhaft zwischengelagert wird.
2. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind uns unbeschadet gesetzlicher Rügefristen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Kalendertagen seit Ablieferung der Sendung, in Textform unter genauer Angabe von Art und Anzahl der Produkte sowie der Rechnungsnummer oder des Lieferscheines anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus.
3. Für nicht offensichtliche Mängel gelten die Vorschriften des § 377 HGB.
4. Bei Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware und rechtzeitiger Anzeige des Mangels können wir nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder kostenlos mangelfreie Ware liefern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Wandlung oder Minderung zu. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Im Beanstandungsfall muss uns auf Verlangen die Möglichkeit der Nachprüfung durch Einsendung von Materialproben gegeben werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche. Der Käufer ist auch bei Beanstandungen der Ware verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß bis zur Freigabe durch uns aufzubewahren.

V. Schadensersatzansprüche

1. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt sowohl hinsichtlich etwaiger verspäteter Lieferung, wie auch im Falle von Gewährleistungsmängeln.
2. Der Ausschluss des Schadensersatzes gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns. Ausgeschlossen sind Schäden aus positiver Vertragsverletzung sowie Folgeschäden wegen Lieferung verspäteter oder mangelhafter Ware sowie Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dies ausschließen.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Wir sind berechtigt, dem Käufer Rechnungen per E-Mail zu übersenden; die Rechnung ist zugegangen, wenn sie an die Domain des Käufers übersendet worden ist.
2. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsdatum, soweit nicht andere Zahlungsbedingungen ausdrücklich vereinbart sind.
3. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber, Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Für rechtzeitige Vorlage vorgenannter Papiere übernehmen wir keine Haftung; ein Anspruch des Käufers auf Annahme von Wechsel und Schecks besteht nicht.
5. Im Falle der zwangsweisen Beitreibung unserer Forderung im Rahmen des außergerichtlichen oder gerichtlichen Inkassos kommt ein gewährter Rabatt oder ein Skonto-Abzug in Wegfall.
6. Unsere Mitarbeiter und Handelsvertreter sowie sonstige Beauftragte sind nur bei Vorlage einer Vollmacht in Textform zum Inkasso berechtigt. Zahlung an diese kann nur bei Vorlage der Vollmacht mit befreiender Wirkung erfolgen.
7. Bei Zahlungsverzug des Käufers sowie ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum sind wir berechtigt, Verzugs- oder Fälligkeitszinsen in Höhe von mindestens der jeweils von uns selbst zu bezahlenden Bankzinsen zu verlangen.
8. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, können wir abweichend von vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung verlangen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises sowie der Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen aus anderen Lieferungen an den Käufer unser ausschließliches Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen des Geschäftsbetriebes des Käufers wird zugestanden; an dem neuen Produkt erlangen wir Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware im Rahmen des Geschäftsbetriebes ermächtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ausgeschlossen.
4. Die Forderung des Käufers an Dritte aus einer Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung unserer Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Wir sind jedoch berechtigt, die Abtretung jederzeit offen zu legen und die abgetretene Forderung in eigenem Namen einzuziehen. Mit abgetreten sind Ansprüche des Käufers gegen Schädiger oder Versicherer aus Beschädigung oder Zerstörung der Vorbehaltsware.
5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretene Forderung hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wird dies unterlassen, so ist nicht nur der Käufer selbst, sondern auch dessen Geschäftsführer persönlich für den daraus resultierenden Schaden verantwortlich.
6. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung und den Schuldner zu machen und auch dem Schuldner die Abtretung und deren Berechtigung anzuzeigen.
7. Gerät der Käufer mit der Bezahlung in Verzug oder Rückstand oder ergibt sich sonst wie der Verdacht, dass der Käufer in Vermögensverfall geraten könnte oder geraten ist, können wir unsere Vorbehaltsware wieder an uns nehmen, ohne dass darin ein Rücktritt liegt. Wir verwahren sie dann für den Käufer als Sicherungsgut für unsere Forderung. Wir sind für diesen Fall auch ohne Fristerklärung zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
8. Der Käufer erklärt sich unwiderruflich mit der Abholung der Ware unter den vorstehenden Voraussetzungen einverstanden und genehmigt bereits jetzt das Betreten seines Betriebsgeländes durch uns oder von uns in Textform Beauftragten. Diese sind auch berechtigt, die Räume aufzusuchen und zu betreten, in denen die Ware gelagert wird. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene
Ware nach entsprechender Ankündigung und Fristsetzung freihändig zu veräußern.
9. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen Forderung insgesamt mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

VIII. Auskunftserteilung

Für den Fall, dass wir Beratungen im Rahmen unserer Produktpalette bzw. Auskünfte erteilen, liegt hierin nicht der Abschluss eines Beratungsvertrages (Dienstleistungsvertrages). Beratung und Auskunftserteilung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Im Rahmen von produktbegleitender Beratung sind wir berechtigt, unsere Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

IX. Werkzeuge/Formen/Toleranzen

1. Für Werkzeuge/Formen gelten zusätzlich die nachstehenden besonderen Bedingungen. Die vorstehenden Bedingungen gelten uneingeschränkt weiter, soweit sie nicht entgegenstehen.
2. Formen oder Werkzeuge, die von uns selbst oder in unserem Auftrage durch Dritte gefertigt werden, verbleiben in unserem ausschließlichen Eigentum, werden jedoch ausschließlich für Aufträge des Käufers verwendet. Die Kosten für die Herstellung der Formen oder Werkzeuge trägt der Käufer.
3. Formen und Werkzeuge werden von uns für Nachbestellungen aufbewahrt, längstens jedoch 12 Monate nach Schluss der letzten
Lieferung, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich und in Textform vereinbart. Eine weiter gehende Haftung wird von uns nicht übernommen.
4. Form- oder Werkzeugkosten sind rein netto ohne Abzug zahlbar, 50% bei Auftragserteilung und 50% nach Empfang der Ausfallmuster. Skontoabzug ist nicht zulässig.
5. Von uns im Innenverhältnis übernommene Form- oder Werkzeugkosten, die wir dem Käufer im Hinblick auf den Auftragsumfang (Abrufaufträge) nicht berechnet haben, können wir ganz oder teilweise nachfordern, wenn die für den betreffenden Auftrag vereinbarten Liefermengen nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes oder nach Fristsetzung, spätestens innerhalb 6 Monaten nach Ende des Abrufzeitraumes, abgenommen sind. Insoweit sind Verjährungsfristen ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Wir sind zur Entgegennahme von Anschlussaufträgen auch dann nicht verpflichtet, wenn der Käufer Formen und Werkzeuge selbst bezahlt.
7. Zahlt der Käufer die gelieferten Waren oder Werkzeuge nicht, können wir nach entsprechendem Hinweis und Fristsetzung die für diesen Auftrag bestimmten Formen oder Werkzeuge beliebig anderweitig verwenden.
8. Haben wir nach Zeichnungen, Modellen und Mustern des Käufers zu liefern, so steht der Käufer dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Käufer auf ihm bekannte Rechte hinweisen; der Käufer hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Die gleichen Verpflichtungen treffen uns im umgekehrten Fall.
9. Beruft sich ein Dritter auf ein ihm gehörendes Schutzrecht und untersagt uns die Herstellung, so sind wir ohne Überprüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeit einzustellen, haben jedoch den Käufer unverzüglich davon zu unterrichten.
10. Entwürfe, Zeichnungen, Schablonen, Muster, Modelle, Konstruktionsvorschläge wie auch vertrauliche Angaben von uns und des Käufers dürfen an Dritte nur mit Genehmigung dessen weitergegeben werden, von dem sie stammen. Die uns überlassenen Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.

X. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich, ob sie vom Käufer unmittelbar oder von Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten. Wir sichern die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Einer gesonderten Anzeige der Datenspeicherung bedarf es nicht.

XI. Erfüllungsort/Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Hofheim/Taunus.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, auch für Scheck- und Wechselprozesse, soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

XII. Gewährleistungsfrist/Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab Gefahrenübergang.

Produktabbildungen und Produktbeschreibungen

Alle Produktabbildungen und Produktbeschreibungen können vom Original abweichen. Für diese Abweichungen wird keine Haftung übernommen.